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e8d2cbb3575e0b43c6e74b10512ef747c185dfbfa688ebfaf793e05657766dd8.jpgÜBERSETZUNG BILD:
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https://www.gpo.gov/fdsys/pkg/CFR-2010-title3-vol1/pdf/CFR-2010-title3-vol1-eo13526.pdf📁Executive Order 13526
Abschnitt 1.7
"Klassifizierungsverbote und -beschränkungen. (A) In keinem Fall dürfen Informationen klassifiziert werden, weiterhin als geheim eingestuft werden oder nicht freigegeben werden, um
(1) Rechtsverstöße, Ineffizienz oder Verwaltungsfehler zu verschleiern;
(2) Peinlichkeit für eine Person, Organisation oder Agentur zu verhindern;
(3) Wettbewerb beschränken; oder
(4) die Veröffentlichung von Informationen, die im Interesse der nationalen Sicherheit nicht geschützt werden müssen, zu verhindern oder zu verzögern. "
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