Vorsicht bei der Volksabstimmung in Hessen (Deutschland) am 28. Oktober entworfen von CDU & Grüne

 Die von der [CDU] und den [Grünen] gebildete [Landesregierung] hat eine perfide Volksabstimmung vorbereitet, die dringend abzuwenden gilt!





BEI DER VOLKSABSTIMMUNG
BITTE UNBEDINGT
ALLES MIT 
NEIN
ABSTIMMEN
!!! 
BITTE WARNT ALLE HESSEN!

1. Gleichberechtigung? - Nein, Quoten!

Änderungsvorschlag für den Artikel 1:

(Änderung gefettet)
Artikel 1
(1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der religiösen und der politischen Überzeugung.“
(2) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

 

2. Kinderrechte? - Weniger Rechte für Eltern!

Änderungsvorschlag für Artikel 4:

(Änderung gefettet)
Artikel 4

(1) „Ehe und Familie stehen als Grundlage des Gemeinschaftslebens unter dem besonderen Schutz des Gesetzes.“
(2) „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“


3. Datenschutz? - Zensur!

Vorschlag für einen neuen Artikel 12a:


Artikel 12a

„Jeder Mensch ist berechtigt, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werden gewährleistet. Einschränkungen dieser Rechte bedürfen eines Gesetzes.“


4. Todesstrafe? - Straffreiheit für Politiker!

Änderungsvorschläge für die Artikel 21 und 109:

(Änderung und Streichung gefettet)
Artikel 21
(1) „Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
(2) „Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.“
(3) „Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.“
Artikel 109
(1) „Der Ministerpräsident übt namens des Volkes das Recht der Begnadigung aus. Er kann die Befugnis auf andere Stellen übertragen. Die Bestätigung eines Todesurteils bleibt der Landesregierung vorbehalten.

 

5. Staatszieldefinition? - Mehr Macht für den Staat!

Vorschlag für einen neuen Artikel 26a und Änderungsvorschlag für den Artikel 26b:

(Änderung gefettet)
Artikel 26a
Staatsziele verpflichten den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit zur fortlaufenden Beachtung und dazu, ihr Handeln nach ihnen auszurichten.“
Artikel 26a26b
„Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen stehen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden.“


6. Nachhaltigkeit? - CO2 Schwindel & steigende Energiepreise!

Vorschlag für einen neuen Artikel 26c:

Artikel 26c
Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren.“

7. Förderungder Infrastruktur? - Noch mehr Mobilfunk / kleinere Wohnungen / Kommunismus!

Vorschlag für einen neuen Artikel 26d:

Artikel 26d
Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände fördern die Errichtung und den Erhalt der technischen, digitalen und sozialen Infrastrukturund von angemessenem Wohnraum. Der Staat wirkt auf dieGleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land hin.“


8. Kulturförderung? - Mehr Geld für Migranten!

Vorschlag für einen neuen Artikel 26e:

Artikel 26e
Die Kultur genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“

 

9. Förderungdes Ehrenamtes? - Schutz & Geld für Denunzianten!

Vorschlag für einen neuen Artikel 26f:

Artikel 26f
Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“

 

10. Förderungdes Sports? - Mehr Geld für Ablenkungsmanöver!

Vorschlag für einen neuen Artikel 26g:

Artikel 26g
Der Sport genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“

 

11. Bekenntniszu Europa? - Noch mehr EU-Diktatur!

Änderungsvorschlag für den Artikel 64:

(Änderung und Streichung gefettet)
Artikel 64
Hessen ist ein Glied der deutschen Republik.ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.“

 

12. Landtagsmandatab 18 Jahren? - Teenager im Amt?

Änderungsvorschlag für den Artikel 75:

(Änderung und Streichung gefettet)
Artikel 75
(1) „Der Landtag besteht aus den vom Volke gewählten Abgeordneten.“
(2) „Wählbar sind die Stimmberechtigten, die das einundzwanzigste achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.“

 

13. Digitale Gesetzesverkündung? - Stärkung des Polizeistaates!

Änderungsvorschläge für die Artikel 120 und 121:

(Änderung gefettet)
Artikel 120
„Der Ministerpräsident hat mit den zuständigen Ministern die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze auszufertigen und binnen zwei Wochen im Gesetz- und Verordnungsblatt zu verkünden. Das Gesetz- und Verordnungsblatt kann nach Maßgabe eines Gesetzes in elektronischer Form geführt werden.“
Artikel 121
Gesetze treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie verkündet worden sind.“


14. Direkte Demokratie? - Minderheiten entscheiden über Mehrheiten!

Änderungsvorschlag für den Artikel 124:

(Änderung und Streichung gefettet)
Artikel 124
(1) „Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Fünftelein Zwanzigstel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs stellt. Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf zugrunde liegen. Der Haushaltsplan, Abgabengesetze oder Besoldungsordnungen können nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein.“
(2) „Das dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetz ist von der Regierung unter Darlegung ihres Standpunktes dem Landtag zu unterbreiten. Der Volksentscheid unterbleibt, wenn der Landtag den begehrten Gesetzentwurf unverändert übernimmt.“
(3) „Die Volksabstimmung kann nur bejahend oder verneinend sein. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.Das Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens jedoch ein Viertel der Stimmberechtigten dem Gesetzentwurf zugestimmt hat.“
(4) „Das Verfahren beim Volksbegehren oder Volksentscheid regelt das Gesetz.“

 

15. Unabhängigkeit des Rechnungshofs? - Steuergelder können ungeprüft und straffrei entwendet werden!

Änderungsvorschlag für den Artikel 144:

(Änderung und Streichung gefettet)
Artikel 144
(1) Die Rechnungen über den Haushaltsplan werden vom Rechnungshof geprüft und festgestellt.Der Rechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeitbesitzen, prüft die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Rechnungen über den Haushaltsplan und stellt diese fest.“


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